Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Imkerei Mangfalltal – Stand: 22. August 2026

Lorenz Hübsch
Gärtnerweg 11
83626 Valley
E-Mail: info@bee-valley.de
Telefon: +49 (0) 8024 489924

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

Lorenz Hübsch, handelnd unter „Imkerei Mangfalltal“, Gärtnerweg 11, 83626 Valley

– nachfolgend „Imkerei“ –

und ihren Kunden über insbesondere:

  • Honig und sonstige Imkereiprodukte,
  • Bienenwachskerzen und weitere angebotene Waren und Bienenvölker oder Königinnen,
  • private Bienenpatenschaften,
  • Firmenpatenschaften und damit verbundene Dienstleistungen,
  • Führungen und Naturerlebnisse sowie
  • individuell vereinbarte Kooperations- und Nachhaltigkeitsprojekte.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(3) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Individuelle Vereinbarungen und individuell erstellte Angebote gehen diesen AGB vor.

(5) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich durch uns zugestimmt wurde.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Waren, Patenschaften und Dienstleistungen auf unserer Website stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung an den Kunden, eine Bestellung oder Anfrage abzugeben.

(2) Bei einer Bestellung oder Buchung per E-Mail, telefonisch oder über eine sonstige Fernkommunikation gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, sofern aus der Kommunikation nicht ausdrücklich hervorgeht, dass es sich lediglich um eine unverbindliche Anfrage handelt.

(3) Der Vertrag kommt durch unsere ausdrückliche Auftrags- oder Buchungsbestätigung oder durch Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. Übergabe oder Versendung der bestellten Ware zustande.

(4) Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots innerhalb der darin angegebenen Annahmefrist zustande.

(5) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Selbstbedienungsverkauf im Honig-Kaster’l

(1) Bei unserem Selbstbedienungsangebot „Honig-Kaster’l“ kommt der Kaufvertrag dadurch zustande, dass der Kunde die ausgewählte Ware entnimmt.

(2) Mit der Entnahme verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des für die jeweilige Ware am Honig-Kaster’l ausgewiesenen Gesamtpreises.

(3) Die Zahlung erfolgt über die dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten, insbesondere bar oder – soweit angeboten – über PayPal.

(4) Für im Honig-Kaster’l unmittelbar abgeschlossene und vollständig erfüllte Kaufverträge besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die auf unserer öffentlich zugänglichen Website gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

(2) Gegenüber Unternehmern können in individuellen Angeboten Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart werden. Dies wird im jeweiligen Angebot ausdrücklich ausgewiesen.

(3) Versand-, Liefer- oder sonstige Zusatzkosten werden vor Vertragsschluss gesondert mitgeteilt, soweit solche Kosten anfallen.

(4) Je nach Vereinbarung stehen insbesondere folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

  • Barzahlung,
  • Überweisung bzw. Vorkasse,
  • Rechnung nach Vereinbarung und
  • PayPal, soweit angeboten.

(5) Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Fehlt eine besondere Angabe, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Lieferung, Abholung und Versand

(1) Waren werden grundsätzlich zur Abholung bereitgestellt, persönlich übergeben oder – soweit ausdrücklich vereinbart – versendet.

(2) Lieferzeit, Versandkosten und Liefergebiet werden vor Vertragsschluss mitgeteilt bzw. individuell vereinbart.

(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Die gesetzlichen Ausnahmen bleiben unberührt.

(4) Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.

(5) Können vereinbarte Lieferungen infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse, Naturereignissen oder vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen, vorübergehend nicht durchgeführt werden, informieren wir den Kunden unverzüglich. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Naturprodukte und Produkteigenschaften

(1) Honig, Blütenpollen, Bienenwachs und andere Imkereierzeugnisse sind Naturprodukte.

(2) Naturbedingte Unterschiede insbesondere hinsichtlich Farbe, Geschmack, Geruch, Konsistenz, Kristallisation oder Aussehen stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

(3) Angaben zu Erntezeitpunkt, Herkunft, Sorte oder sonstigen Produkteigenschaften bleiben verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Eigenschaft des jeweiligen Produkts angegeben wurden.

(4) Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt gelieferte Ware unser Eigentum.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere dann nicht oder kann vorzeitig erlöschen, wenn eine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen erfüllt ist. Dies betrifft beispielsweise:

  • Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  • versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.

(4) Allein die Eigenschaft einer Ware als Lebensmittel führt nicht zum Ausschluss des Widerrufsrechts.

§ 9 Private Bienenpatenschaften

(1) Gegenstand einer Bienenpatenschaft sind die im bei Vertragsschluss gewählten Paket beschriebenen Leistungen.

(2) Eine Bienenpatenschaft begründet insbesondere kein Eigentum oder sonstiges dingliches Recht an einem bestimmten Bienenvolk, einer Bienenbeute oder einem Bienenstand.

(3) Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, zwölf Monate.

(4) Wird die Patenschaft nicht zum Ende der anfänglichen Vertragslaufzeit gekündigt, läuft der Vertrag anschließend auf unbestimmte Zeit weiter. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

(5) Die Kündigung kann mindestens in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail an info@bee-valley.de. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Die Imkerei ist berechtigt, das einer Patenschaft zugeordnete Bienenvolk aus imkerlichen, gesundheitlichen, tierwohlbezogenen oder betrieblichen Gründen auszutauschen, zu vereinigen, zu teilen oder an einen anderen geeigneten Standort zu verbringen. Die vereinbarten Patenschaftsleistungen bleiben hiervon unberührt.

(7) Aufgrund natürlicher und witterungsbedingter Einflüsse wird kein bestimmter Honigertrag eines einzelnen Bienenvolkes geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(8) Enthält das gebuchte Paket eine bestimmte Menge Honig, besteht Anspruch auf die vereinbarte Menge, jedoch nicht darauf, dass dieser Honig ausschließlich von dem konkret zugeordneten Bienenvolk stammt, soweit keine gesonderte Ernte ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 10 Firmenpatenschaften und Kooperationsprojekte

(1) Bei Firmenpatenschaften richtet sich der Leistungsumfang nach dem ausgewählten Paket sowie gegebenenfalls nach einem individuellen Angebot.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuell vereinbarten Angebot hat das individuelle Angebot Vorrang.

(3) Eine Zusage einer separaten Honigernte beinhaltet nur dann eine bestimmte Mindestmenge, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde. Aufgrund natürlicher und witterungsbedingter Faktoren kann die Erntemenge schwanken.

(4) Werden Bienen auf einem Grundstück des Kunden aufgestellt, sorgt der Kunde – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – für einen geeigneten und rechtlich zulässigen Standort, die erforderlichen Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten sowie die Information der Imkerei über besondere Gefahren am Standort.

(5) Die fachgerechte imkerliche Betreuung und die Entscheidung über aus Gründen des Tierwohls, der Bienengesundheit oder der Betriebssicherheit notwendige Maßnahmen verbleiben bei der Imkerei.

(6) Die Verwendung von Namen, Kennzeichen, Logos, Fotografien oder sonstigen geschützten Inhalten einer Vertragspartei durch die jeweils andere Vertragspartei bedarf einer entsprechenden vertraglichen Nutzungsberechtigung.

§ 11 Besuch von Bienenständen

(1) Besuche unserer Bienenstände erfolgen grundsätzlich nach vorheriger Abstimmung und unter Beachtung der örtlichen und imkerlichen Sicherheitsanforderungen.

(2) Besucher haben den Sicherheitsanweisungen der Imkerei Folge zu leisten und die bereitgestellte oder empfohlene Schutzkleidung bestimmungsgemäß zu verwenden.

(3) Personen mit einer bekannten oder vermuteten schweren Allergie gegen Bienen- oder Insektengift sollen uns hierüber vor einem geplanten Besuch informieren. Die Entscheidung, ob eine Teilnahme unter den konkreten Umständen verantwortbar ist, bleibt der betroffenen Person überlassen; wir können eine Teilnahme aus Sicherheitsgründen ablehnen oder besondere Schutzmaßnahmen vorsehen.

(4) Ein unbeaufsichtigtes Betreten von Bienenständen oder das eigenständige Öffnen, Bewegen oder Manipulieren von Bienenbeuten ist nicht Bestandteil einer Patenschaft, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

§ 12 Führungen und VIP-Naturerlebnisse

(1) Inhalt, Teilnehmerzahl, Dauer und Preis einer Führung oder eines Naturerlebnisses ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der Buchungsbestätigung.

(2) Die Durchführung ist von Witterung, Bienenflug, Tierwohl und sicherheitsrelevanten Umständen abhängig. Ist eine Durchführung zum vereinbarten Zeitpunkt aus solchen Gründen nicht vertretbar, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.

(3) Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht nach Maßgabe von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bei einer von uns zu vertretenden Nicht- oder Schlechtleistung bleiben unberührt.

§ 13 Gewährleistung

Für Waren und Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Mängel- und Gewährleistungsrechte.

§ 14 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Wir haften ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf www.bee-valley.de zu entnehmen.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Miesbach als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 22. August 2026

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